Marktgebühren

Gemäß der Verordnung über die Festsetzung eines Marktentgeltes (§ 293 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F. sowie § 9 der Marktordnung der Marktgemeinde Rankweil) wird für die Benützung eines Standplatzes ein Marktentgelt eingehoben.

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