Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung höchstens die ortsübliche Miete zahlen. Liegt die Miete höher, ist der Bezug der Beihilfe nicht möglich. Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Miete ist stets der Preisspiegel gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.
2008 hat der Rankweiler Gemeindevorstand erstmals die Höchstgrenze für die ortsübliche Miete mit 8,50 Euro pro Quadratmeter (inkl. MwSt., exkl. Betriebskosten) festgelegt. Seit 2010 gilt die ortsübliche Miete in Rankweil auch für die Gemeinden Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler und Zwischenwasser.
Die Entwicklung der ortsüblichen Miete ist an den Richtwertmietzins des Verbraucherpreisindexes gekoppelt, sodass eine Angleichung der Höchstgrenze zuerst alle zwei Jahre, ab dem Jahre 2013 jährlich erfolgt.
Ortsübliche Miete 2025
Ortsübliche Miete 2024
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Ortsübliche Miete 2019
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Ortsübliche Miete 2017